Nutzliche Zahlen unf Fakten zum Führerschein (Klasse B):
 
 

Es darf immer nur so schnell gefahren werden, dass man das Fahrzeug ständig beherrscht und innerhalb der Sichtweite anhalten kann, auf schmalen Straßen innerhalb der halben Sichweite.

Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich, an Schul- und Linienbussen, wenn Warnblinklicht an ist, auf Sonderwegen, die für Lieferverkehr freigegeben  sind. (z.B. Gehweg)
50 km/h in Ortschaften, mit Schneeketten, wenn Sichtweite nur noch 50 m beträgt.
60 km/h die Höchstgeschw. muss mehr als 60 km/h betragen, damit man Autobahnen oder Kraftfahrstraßen benutzen darf.
80 km/h über 3,5 t,  mit Anhänger, mit Notrad.
100 km/h Pkw, Krafträder und Kfz bis 3,5 t auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung.

130 km/h    Auf Autobahnen, auf Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen oder mit mindestens 2 Fahrstreifen für beide Richtungen gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h für Pkw`s, Motorräder und Lkw´s bis 3,5t.
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