Nutzliche Zahlen unf Fakten zum Führerschein (Klasse B):
 

Halten und Parken sind freiwillige Fahrtunterbrechungen, die nicht durch den Verkehr oder eine Anordnung bedingt sind.

Halten:  bis 3 Minuten, wenn das Fahrzeug nicht verlassen wird.

Parken:  länger als 3 Minuten  oder wenn der Fahrer das Fzg verlässt und sich davon entfernt.

- 3 m Durchfahrtsbreite muss immer frei bleiben. Z.B. darf man am Fahrbahnrand nur parken wenn 3 m bis zur Fahrstreifenbegrenzung verbleiben)

5 m

- Halteverbot vor Fußgängerüberweg , Parkverbot vor Andreaskreuz innerhalb Ortschaften, - Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen

 10

- Halteverbot, wenn vorfahrtnehmende Zeichen verdeckt würden (Vorfahrt gewähren, Stop Schild, Andreaskreuz, Ampel)

15

- Parkverbot vor und hinter Haltestellen (Bus-Straßenbahn) 

50

- Parkverbot vor dem Andreaskreuz außerhalb Ortschaften 


- Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als 2 Wochen auf der Fahrbahn geparkt werden.

- Kfz über 3,5 t und Anhänger ohne Zugfahrzeug brauchen auch innerhalb Ortschaften beim Parken eigene Beleuchtung oder die Parkwarntafel (rot/weis)

Fedelhören 55
(Haltestelle: Am Dobben)
28203 Bremen

Telefon: 0421 / 24276217
Fax: 0421 / 24276218

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