Halten und Parken

Nützliche Zahlen und Fakten zum Führerschein (Klasse B):

Halten und Parken sind freiwillige Fahrtunterbrechungen, die nicht durch den Verkehr oder eine Anordnung bedingt sind.

Halten:  bis 3 Minuten, wenn das Fahrzeug nicht verlassen wird.

Parken:  länger als 3 Minuten  oder wenn der Fahrer das Fzg verlässt und sich davon entfernt.

– 3 m Durchfahrtsbreite muss immer frei bleiben. Z.B. darf man am Fahrbahnrand nur parken wenn 3 m bis zur Fahrstreifenbegrenzung verbleiben)
m– Halteverbot vor Fußgängerüberweg , Parkverbot vor Andreaskreuz innerhalb Ortschaften, – Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen
 10 – Halteverbot, wenn vorfahrtnehmende Zeichen verdeckt würden (Vorfahrt gewähren, Stop Schild, Andreaskreuz, Ampel)
15 – Parkverbot vor und hinter Haltestellen (Bus-Straßenbahn) 
50 – Parkverbot vor dem Andreaskreuz außerhalb Ortschaften 

– Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als 2 Wochen auf der Fahrbahn geparkt werden.

– Kfz über 3,5 t und Anhänger ohne Zugfahrzeug brauchen auch innerhalb Ortschaften beim Parken eigene Beleuchtung oder die Parkwarntafel (rot/weis)