Abstand

Nützliche Zahlen und Fakten zum Führerschein (Klasse B):

Immer soviel Abstand halten, dass man dahinter anhalten kann, auch wenn der Vordermann überraschend stark bremst.

Innerhalb Ortschaften bei etwa 50 km/h: 15 m, dies entspricht etwa 3 Pkw-längen.

Außerhalb Ortschaften: Halber Tachoabstand bzw. der 2 Sekundenabstand.

Kfz über 3,5 t und Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb Ortschaften, dort wo sie überholt werden können und dürfen, den sogenannten Einscherabstand einhalten.

Seitenabstand: Zu anderen Fahrzeugen oder Hindernissen mindestens 1 m,  zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer 1,5 m Abstand (Fußgänger, Radfahrer, alle einspurigen).

Immer soviel Abstand halten, dass man dahinter anhalten kann auch wenn der Vordermann überraschend stark bremst.

Innerhalb Ortschaften bei etwa 50 km/h: 15 m, dies entspricht etwa 3 Pkw-Längen.

Außerhalb Ortschaften: Halber Tachoabstand bzw. der 2 Sekundenabstand.

Kfz über 3,5 t und Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb Ortschaften, dort wo sie überholt werden können und dürfen, den sogenannten Einscherabstand einhalten.

Seitenabstand: Zu anderen Fahrzeugen oder Hindernissen mindestens 1 m,  zu den besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer 1,5 m Abstand (Fußgänger, Radfahrer, alle einspurigen).